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Neuzulassung
oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.
Außerbetriebsetzung
Ummeldung von außerhalb
Ummeldung Halterdaten
Eine Fahrzeugabmeldung bedeutet, dass Ihr angemeldetes Kraftfahrzeug offiziell stillgelegt wird. Ab dem Moment der Abmeldung darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Abmeldung lohnt sich vor allem, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, es defekt ist oder Sie es für einen gewissen Zeitraum nicht benötigen. Während der Stilllegung entfallen sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsbeiträge, was die laufenden Kosten deutlich reduziert.
In der Regel nimmt der Fahrzeughalter die Abmeldung selbst vor – entweder direkt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder bequem online über das entsprechende Serviceportal.
Sie können jedoch auch eine andere Person damit beauftragen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich; wichtig ist lediglich, dass der Beauftragte alle notwendigen Unterlagen mitbringt. Dadurch kann praktisch jede Person mit den richtigen Dokumenten Ihr Fahrzeug für Sie abmelden – zum Beispiel Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Auto oder Motorrad außer Betrieb gesetzt wird:
Verkauf des Fahrzeugs
hohes Alter oder mangelnde Wirtschaftlichkeit von Reparaturen
Unfall oder Totalschaden
gestiegene laufende Kosten (Versicherung, Steuer, Wartung)
veränderte Lebensumstände, z. B. Umzug in eine Großstadt oder vermehrte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
längere Nichtnutzung, etwa bei Auslandsaufenthalten oder saisonalen Fahrzeugen
Diebstahl des Fahrzeugs
Umstieg auf ein anderes oder emissionsärmeres Fahrzeug
Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden. Es muss auf einem privaten Grundstück stehen – beispielsweise in einer Garage, Einfahrt oder auf einem Hof.
Die Stilllegung lässt sich jederzeit wieder rückgängig machen, indem das Fahrzeug erneut zugelassen wird.
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Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.
Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.
Ausfuhrkennzeichen
Zulassung eines Gebraucht-Fahrzeuges aus dem Ausland
Wechselkennzeichen (für beide Fahrzeuge)