Checkliste & allgemeine Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Welche Dokumente?

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC Papier)
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Bei Gewerbekunden oder Vereinen benötigen wir grundsätzlich einen Handelsregisterauszug

               oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.

  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
 
 

Außerbetriebsetzung

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Beide Kennzeichen-Schilder bzw. das Kennzeichen-Schild bei Motorrad oder Anhänger
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

Ummeldung von außerhalb

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 *1 (Teil 2 nur bei Namensänderung)
  • Nachweis der HU *2
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

Ummeldung  Halterdaten

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 *1 (Teil 2 nur bei Namensänderung)
  • Nachweis der HU *2
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

Fahrzeug abmelden: So funktioniert die Stilllegung Ihres Kfz

Eine Fahrzeugabmeldung bedeutet, dass Ihr angemeldetes Kraftfahrzeug offiziell stillgelegt wird. Ab dem Moment der Abmeldung darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Abmeldung lohnt sich vor allem, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, es defekt ist oder Sie es für einen gewissen Zeitraum nicht benötigen. Während der Stilllegung entfallen sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsbeiträge, was die laufenden Kosten deutlich reduziert.

Wer meldet das Fahrzeug ab?

In der Regel nimmt der Fahrzeughalter die Abmeldung selbst vor – entweder direkt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder bequem online über das entsprechende Serviceportal.
Sie können jedoch auch eine andere Person damit beauftragen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich; wichtig ist lediglich, dass der Beauftragte alle notwendigen Unterlagen mitbringt. Dadurch kann praktisch jede Person mit den richtigen Dokumenten Ihr Fahrzeug für Sie abmelden – zum Beispiel Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte.

Warum wird ein Fahrzeug abgemeldet?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Auto oder Motorrad außer Betrieb gesetzt wird:

  • Verkauf des Fahrzeugs

  • hohes Alter oder mangelnde Wirtschaftlichkeit von Reparaturen

  • Unfall oder Totalschaden

  • gestiegene laufende Kosten (Versicherung, Steuer, Wartung)

  • veränderte Lebensumstände, z. B. Umzug in eine Großstadt oder vermehrte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  • längere Nichtnutzung, etwa bei Auslandsaufenthalten oder saisonalen Fahrzeugen

  • Diebstahl des Fahrzeugs

  • Umstieg auf ein anderes oder emissionsärmeres Fahrzeug

Wichtige Hinweise zur Abmeldung

Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden. Es muss auf einem privaten Grundstück stehen – beispielsweise in einer Garage, Einfahrt oder auf einem Hof.
Die Stilllegung lässt sich jederzeit wieder rückgängig machen, indem das Fahrzeug erneut zugelassen wird.

Änderung der Adresse

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2  (Teil 2 nur bei Namensänderung)
  • Nachweis der HU 
  • Personalausweis im Original mit neuer Meldeadresse
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

 

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Änderung des Namens

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 *1 (Teil 2 nur bei Namensänderung)
  • Nachweis der HU *2
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

Technische Änderung

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • Gutachten über Änderung
  • Nachweis der HU ( HU darf nicht älter als 18 Monate sein)
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer (Bei Änderung der Fahrzeugart und -leistung)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Bei Gewerbekunden oder Vereinen benötigen wir grundsätzlich einen Handelsregisterauszug

               oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.

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Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 *1
  • Nachweis der HU *2
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Bei Gewerbekunden oder Vereinen benötigen wir grundsätzlich einen Handelsregisterauszug

               oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.

  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat

Saisonkennzeichen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 
  • Nachweis der HU (darf nicht älter als 18 Monate sein)
  • Versicherungsbestätigung / EVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Bei Gewerbekunden oder Vereinen benötigen wir grundsätzlich einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.

Kurzzeitkennzeichen

  • Nachweis der HU
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Bei Gewerbekunden oder Vereinen benötigen wir grundsätzlich einen Handelsregisterauszug

                   

               oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.

  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

Ausfuhrkennzeichen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • Vorführung des Fahrzeuges
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Nachweis der HU (Bei der Prüfstelle bitte explizit die AU mit prüfen lassen!)
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

Zulassung eines Gebraucht-Fahrzeuges aus dem Ausland

  • Letzte Zulassungsbescheinigung im Original
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung mit Fahrgestellnummer
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Nachweis der aktuellen HU ( darf nich älter als 18 Monate sein)
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass (im Original) in Verbindung mit der Meldebestätigung oder alles als bestätigte Kopie.
  • Bei Gewerbekunden oder Vereinen benötigen wir grundsätzlich einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Vereinsregister oder Satzung.
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)

Wechselkennzeichen (für beide Fahrzeuge)

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 beider Fahrzeuge
  • Nachweis der HU beider Fahrzeuge *2
  • Versicherungsbestätigung / eVB-Nummer für jedes einzelne Fahrzeug
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat und Banknachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug)
  • Beide Kennzeichen-Schilder (nur bei bereits zugelassenem Fahrzeug)
  • ausgefüllte Vollmacht für uns als Zulassungsdienst. (Bevollmächtigten bitte frei lassen)
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