Seit dem 01. Januar 2008 benötigen Sie verpflichtend eine Umweltplakette, wenn Sie mit einem PKW, LKW oder Bus in eine der über 39 gekennzeichneten Umweltzonen in Deutschland fahren möchten. Für fast alle Zonen benötigen Sie hierfür derzeit eine Umweltplakette in Grün. Nur Neu-Ulm stellt eine Ausnahme dar – hier reicht eine gelbe.
Sollten Sie ein Fahrzeug besitzen, das die Grenzwerte für die grüne Umweltplakette nicht einhält, so gilt in den Umweltzonen für dieses ein Fahrverbot.
Wenn Sie in eine deutsche Umweltzone fahren, obwohl Sie keine entsprechende Umweltplakette an Ihrem Fahrzeug angebracht haben, so droht Ihnen ein Bußgeld von 100 Euro. Im Ausland droht sogar eine noch höhere Strafe – in Frankreich bis zu 375 Euro, wenn Sie keine sog. Crit’Air-Vignette beim Fahren in bestimmte Gebiete aufweisen können.
Eine grüne Umweltplakette erhalten Sie für Ihr Benzin- oder Dieselfahrzeug, wenn dieses die festgelegten Emissionswerte für die Schadstoffklassen 4, 5 oder 6 einhält. Benziner ohne Katalysator erhalten zum Beispiel keine Umweltplatte.
Je höher die Schadstoffklasse Ihres Kraftfahrzeugs ist, desto geringer sind dessen Emissionswerte.
Reine Elektroautos und Hybridfahrzeuge erfüllen ebenfalls die Kriterien für eine grüne Umweltplakette.
Je nach Alter des Fahrzeugscheins Ihres Autos gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie die sog. Emissionsschlüsselnummer, die für die Schadstoffklasse entscheidend ist, ermitteln:
Mit den Schlüsselnummern 35A0 bis 35M0 ist Ihr Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 5 zuzuordnen und die Nummern 36N0 bis 36Y0 stehen für Euro 6.
Euro 3 (gelbe Umweltplakette):
30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61
Euro 2 (rote Plakette):
25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
Euro 1 (keine Umweltplakette):
01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77