Berechnen Sie die Fahrzeugsteuer korrekt
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer wird durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz festgelegt. Fahrzeuge mit höheren Schadstoff- und CO₂-Emissionen werden stärker besteuert, während umweltfreundliche Fahrzeuge Steuererleichterungen erhalten.
Die folgenden Faktoren werden in die Berechnung einbezogen:
Fahrzeugsteuerberechner des Bundesministeriums der Finanzen :
Mithilfe des folgenden Online-Tools können Sie die Fahrzeugsteuer schnell berechnen:
Steuermodell :
Die genauen Kriterien für die Berechnung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Der Staat besteuert Fahrzeuge mit hohen Schadstoff- und CO₂-Emissionen stärker und gewährt gleichzeitig Steuererleichterungen für umweltfreundlichere Autos.
Folgende Faktoren fließen in die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer ein:
Informationen zu den CO₂-Emissionen finden Sie in den Prospekten des Herstellers oder beim Händler. Der jährliche Betrag lässt sich mithilfe des vom Bundesfinanzministerium bereitgestellten Kfz-Steuerrechners einfach berechnen.
Dort müssen Sie in einem Eingabeformular den Fahrzeugtyp – beispielsweise Auto oder Motorrad – und den Motortyp – Diesel oder Benziner – auswählen. Anschließend geben Sie den Hubraum und den CO₂-Wert des Fahrzeugs ein, die Sie im Fahrzeugschein (Teil I) finden.
Sobald alle erforderlichen Informationen eingegeben wurden, zeigt das Online-Tool die Höhe der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer an.
Als Folge des Klimaschutzprogramms 2030 wird seit 2021 eine höhere Kraftfahrzeugsteuer für neu zugelassene Autos mit hohem Kraftstoffverbrauch erhoben.
Hier finden Sie alle Informationen zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer, die sich seitdem stärker am CO₂-Wert gemäß dem WLTP-Testverfahren mit dem schrittweisen Zuschlag orientiert, sowie zu den Änderungen für emissionsarme Pkw.
Die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für aktuelle Pkw basiert auf einem Grundbetrag von 2 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum bei Benzinern und 9,50 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum bei Dieselfahrzeugen.
Zusätzlich gibt es eine emissionsabhängige Steuerkomponente für CO₂-Werte über 95 Gramm pro Kilometer. Diese beträgt zwischen zwei und vier Euro pro ausgestoßenem Gramm CO₂ pro Kilometer.
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